Wer kann sich privat versichern?

Grundsätzlich kann sich jeder freiberuflich oder selbständig Tätige
ohne Einkommensgrenze privat versichern. Für Arbeitnehmer gilt
eine festgesetzte Versicherungspflichtgrenze.

Die Versicherungspflichtgrenze bildet die Grenze zwischen
Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit in der
Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer.

Wer als Angestellter oder Arbeitnehmer über dieser Grenze
verdient, kann zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in der
gesetzlichen Krankenversicherung und der Privatversicherung
wählen.

Höhe der Versicherungspflichtgrenze 2009
in der Krankenversicherung:

- Jährliche Versicherungspflichtgrenze:
  48.600.00 EUR bzw.

- Monatliche Versicherungspflichtgrenze
  bei
12 Gehältern 4,050,00 EUR.

Beitragsbemessungsgrenze 3,675,00 EUR

Abweichend davon existiert für das Jahr 2009 eine besondere
Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer und Angestellte,
die bereits am 31.12.2002 Versicherungsschutz über eine private
Krankenversicherung hatten.
Die Höhe der Versicherungspflichtgrenze beträgt hier 43.200 EUR
Brutto-Einkommen.

Selbständige
- ohne Einkommensgrenze (grundsätzlich freiwillig versichert)

Freiberufler
- ohne Einkommensgrenze (grundsätzlich freiwillig versichert)

Für Ärzte und Beamte gibt es Sondertarife.

 

Zusätzlich ist entsprechend der jetzt neu durch den Gesetzgeber festgelegten Kriterien zu berücksichtigen, dass man mindestens 3 Jahre hintereinander gesetzlich versichert und über der Pflichtgrenze gelegen haben muss, ehe man in die private Krankenversicherung wechseln kann.