Die Versicherungspflichtgrenze bildet die
Grenze zwischen
Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit in der
Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer.
Wer als Angestellter oder Arbeitnehmer über dieser Grenze
verdient, kann zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in der
gesetzlichen Krankenversicherung und der Privatversicherung
wählen.
Höhe der
Versicherungspflichtgrenze 2009
in der Krankenversicherung:
-
Jährliche Versicherungspflichtgrenze:
48.600.00 EUR bzw.
-
Monatliche Versicherungspflichtgrenze
bei 12
Gehältern 4,050,00 EUR.
Beitragsbemessungsgrenze 3,675,00 EUR
Abweichend davon existiert für das Jahr
2009 eine besondere
Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer und Angestellte,
die bereits am 31.12.2002 Versicherungsschutz über eine private
Krankenversicherung hatten.
Die Höhe der Versicherungspflichtgrenze beträgt hier 43.200 EUR
Brutto-Einkommen.
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Selbständige
- ohne Einkommensgrenze (grundsätzlich freiwillig versichert)
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Freiberufler
- ohne Einkommensgrenze (grundsätzlich freiwillig versichert)
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Für Ärzte und Beamte gibt es Sondertarife.
Zusätzlich ist entsprechend der jetzt neu
durch den Gesetzgeber festgelegten Kriterien zu berücksichtigen, dass man
mindestens 3 Jahre hintereinander gesetzlich versichert und über der
Pflichtgrenze gelegen haben muss, ehe man in die private Krankenversicherung
wechseln kann.