|
Kündigungsfristen
Millionen Haushalte sind falsch versichert. Haustürvermittler, Versicherungsvertreter, Freunde und Bekannte nutzen das Sicherheitsbedürfnis aus und drehen verunsicherten Verbrauchern komplizierte Policen an. Viele merken erst nach Vertragsabschluß, dass sie eine unvorteilhafte Police unterschrieben haben.
Sie müssen sich nicht jahrelang ärgern. Denn seit Anfang 1995 gilt
ein reformiertes Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es
erleichtert frisch Versicherten den Ausstieg. |
||
|
|
||
|
1. Neue Verträge |
||
|
|
||
|
||
|
|
||
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
2. Laufende Verträge |
||
|
|
||
|
Verträge ohne feste Laufzeit werden Sie jederzeit los - jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres. Ihr Schreiben muss in der Regel drei Monate vorher eintreffen, bei der Kfz-Haftpflicht einen Monat vorher. Haben Sie diese Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. |
||
|
|
||
|
|
||
|
3. Lebens- u. Rentenversicherungen |
||
|
|
||
|
Lebens- u. Rentenversicherungen
können mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Wenn Sie
einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, können Sie sogar alle in den
letzten 6 Wochen von Ihrem Konto abgebuchten Beiträge zurückbuchen. |
||
|
|
||
|
|
||
|
4. Nach einer Schadensregulierung |
||
|
|
||
|
Wenn Sie einen Schaden gemeldet und die Gesellschaft ihn beglichen hat, dürfen Sie innerhalb eines Monats jeden Vertrag mit Hinweis auf die Schadensnummer kündigen. Wenn Sie mit sofortiger Wirkung aussteigen, verlieren Sie zwar den Schutz sofort, müssen aber die Beiträge bis zum Ende des Versicherungsjahres bezahlen. Deshalb ist es meist günstiger, zum Ende des Jahres zu kündigen. |
||
|
|
||
|
|
||
|
6. Vertragsbeginn nach dem 24.06.1994 |
||
|
|
||
|
Bei diesen Verträgen haben Sie ein gesetzliches Kündigungsrecht nach Ende des 5. Versicherungsjahres, bzw. nach jeder Prämienerhöhung. Alle Verträge können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres - meist das Kalenderjahr - gekündigt werden. Im Regelfall also bis zum 30.September eines Jahres. Ausnahme: KFZ-1 Monat - letzter Kündigungstermin ist meist der 30.11. |
||
|
|
||
|
|
||
|
7. Krankenversicherungen |
||
|
|
||
|
Private Krankenversicherungen können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Bei den meisten Versicherern ist dies der 01.01 eines Jahres. Kündigen können Sie außerdem bei jeder Beitragserhöhung bis zum Wirksamwerden der Erhöhung. Vorsicht: Bei einigen Versicherern gelten auch andere Termine. |
||
|
Als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende kündigen. |